FÜR IHRE BERUFLICHE VORSORGE (2. SÄULE)
Wenn Sie in der Schweiz Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder unterbrechen, kann Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge erst dann in eine neue Pensionskasse überwiesen werden, wenn Sie einen neuen Arbeitgeber gefunden haben.
Auf ein Freizügigkeitskonto oder -depot muss Ihr Vorsorgeguthaben (2. Säule) eingezahlt werden.
Was sind alle Situationen, die die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos erlauben oder erfordern ?
• Wenn Sie die Pensionskasse wechseln und Ihr Guthaben nicht vollständig an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden kann
• Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend einstellen
• Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
• Bei einer Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
• Wenn Sie nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen
• Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen.
FÜR IHRE BERUFLICHE VORSORGE (2. SÄULE)
Wenn Sie in der Schweiz Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder unterbrechen, kann Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge erst dann in eine neue Pensionskasse überwiesen werden, wenn Sie einen neuen Arbeitgeber gefunden haben.
Auf ein Freizügigkeitskonto oder -depot muss Ihr Vorsorgeguthaben (2. Säule) eingezahlt werden.
Was sind alle Situationen, die die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos erlauben oder erfordern ?
• Wenn Sie die Pensionskasse wechseln und Ihr Guthaben nicht vollständig an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden kann
• Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend einstellen
• Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
• Bei einer Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
• Wenn Sie nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen
• Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen.